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Neuwahl des Akademischen Senats

Am 9. und 10. Mai 2023 werden die Mitglieder des Akademischen Senats einschlie?lich dessen Erweiterung neu gew?hlt

18.04.2023

Die Sitzungen des Akademischen Senats finden in der Regel im Senatssaal im Henry-Ford-Bau statt.

Die Sitzungen des Akademischen Senats finden in der Regel im Senatssaal im Henry-Ford-Bau statt.
Bildquelle: Reinhard G?rner

Der Akademische Senat besteht aus 25 Mitgliedern (13 Hochschullehrende und jeweils 4 Mitglieder der weiteren Mitgliedergruppen), die neu zu w?hlen sind. Der erweiterte Akademische Senat wird ebenfalls am 9. und 10. Mai 2023 gew?hlt, hierfür wird der Akademische Senat um 18 Hochschullehrende und jeweils 6 Mitglieder der weiteren Mitgliedergruppen erweitert.

Stimmabgabe im Wahllokal

Die Fachbereiche und Zentralinstitute gelten bei der Wahl als Stimmbezirke. Es kann nur im Wahllokal Ihres jeweiligen Stimmbezirks gew?hlt werden. Soweit Sie keinem der genannten Stimmbezirke angeh?ren, erfolgt die Urnenwahl in den Wahllokalen des Zentralen Wahlvorstands. Eine ?bersicht der einzelnen Wahllokale finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung.

Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschl?ge (31. M?rz 2023) und am Wahltag (9. und 10. Mai 2023) Mitglied der Freien Universit?t Berlin ist, soweit sich nicht aus der Bekanntmachung der Neuwahl etwas anderes ergibt.

Der Akademische Senat beschlie?t unter anderem Pl?ne zur Hochschulentwicklung und Ausstattung und stellt die Grunds?tze für Lehre, Studium und Forschung auf. Er legt die Anzahl der j?hrlich zuzulassenden Studierenden fest. Ferner gibt er eine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans ab und wirkt mit bei der Einrichtung oder Aufhebung von Studieng?ngen. Pr?sident*in und Vizepr?sident*innen werden alle vier Jahre durch die Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats gew?hlt.

Briefwahl

Zur Wahl des Akademischen Senats und dessen Erweiterung besteht zudem die M?glichkeit, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Die Briefwahlunterlagen k?nnen von den Wahlberechtigten oder einer von ihnen bevollm?chtigten Person in der Gesch?ftsstelle des Zentralen Wahlvorstands nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Das Versenden der Unterlagen ist nicht m?glich.