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Eckpunkte für 竞彩足球app im Wintersemester 2022/23

Der gemeinsame Wunsch der Mitglieder der Freien Universita?t Berlin ist auch unter anhaltenden Pandemiebedingungen ein Wintersemester 2022/23 in Pra?senz auf dem Campus. Alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden sollen grundsa?tzlich die Mo?glichkeit haben, in Pra?senz zu lernen und zu lehren, zu forschen und zu arbeiten.

Die Rahmenbedingungen für den Hochschulbetrieb werden angesichts des Coronavirus (Covid-19) regelm??ig zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung abgestimmt und angepasst. Die im Folgenden dargestellten Hinweise zu Grunds?tzen und Einzelaspekten gelten daher an der Freien Universit?t Berlin vorbehaltlich bundes- oder landesrechtlicher ?nderungen der Planungs- und Betriebsvorgaben (Stand: 4.4.2023).

1. Grundsa?tze

  • Alle Einrichtungen der Hochschule inkl. Hochschulbibliotheken und PC-Pools sind offen und zuga?nglich.
  • Lehrveranstaltungen und Pru?fungen sollen in Pra?senzform unter Beachtung der jeweils aktuellen Schutz- und Hygieneregeln durchgefu?hrt werden. Die Entscheidung u?ber Umfang und Organisation der Pra?senzlehranteile obliegt den fu?r die Lehre zusta?ndigen Bereichen.
  • Digitale und hybride Lehrveranstaltungen und Pru?fungen ko?nnen angeboten werden. Fu?r alle gilt in diesem Zusammenhang der?Code of Conduct.?Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines digitalen oder hybriden Angebots fu?r eine in Pra?senz stattfindende Lehrveranstaltung besteht nicht. Die Entscheidung u?ber Umfang und Organisation der digitalen oder hybriden Lehranteile obliegt den fu?r die Lehre zusta?ndigen Bereichen.
  • In geschlossenen Ra?umen gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Alle Personen auf dem Campus werden zudem gebeten, Impf- und Testangebote wahrzunehmen, nach M?glichkeit Mindestabst?nde zu anderen Personen einzuhalten sowie weiterhin Hygieneregelungen zum H?ndewaschen und zur Husten- und Niesetikette zu beachten.
  • Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, sollte den Kontakt zu anderen Personen meiden. Sofern Kontakte nicht zu vermeiden sind, sollten positiv getestete Personen eine FFP2-Maske tragen.

2. Fokus auf einzelne Aspekte

2.1. Rahmenbedingungen

Impfangebote

Die Freie Universita?t Berlin bittet nachdru?cklich die Studierenden und Bescha?ftigten, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, um die Pandemie einzuda?mmen und zu u?berwinden. Zu den aktuellen Impfangeboten im Land Berlin?–?relevant auch fu?r Studienanfa?nger*innen und internationale Studierende, Austauschstudierende?–?finden Sie Informationen?unter diesem Link.

Testangebote

Bitte nutzen Sie auch als geimpfte oder genesene Person regelma??ig das o?ffentliche Testangebot um mo?gliche Infektionen fru?hzeitig zu erkennen und Infektionen vorzubeugen. Zu den aktuellen Testangeboten im Land Berlin finden Sie Informationen?unter diesem Link.

Eventorganisation (z.B. wissenschaftliche und o?ffentliche Veranstaltungen, Workshops)

Die Durchfu?hrung wissenschaftlicher oder sonstiger o?ffentlichen Pra?senzveranstaltungen au?erhalb des normalen Lehrbetriebs ist erlaubt.?

Dienstreisen

Dienstreisen sind unter Beru?cksichtigung gesetzlich geltenden Regelungen mo?glich. Bitte beachten Sie dazu?die aktuellen Hinweise zur Genehmigung.

2.2 Studium, Lehre, Pru?fungen

Anwesenheitspflicht in Pra?senzlehrveranstaltungen

Hinsichtlich der Pflicht fu?r Studierende zur regelma??igen Teilnahme in einer Pra?senzlehrveranstaltung gelten grundsa?tzlich die Regelungen und Angaben zur regelma??igen Teilnahme fu?r diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Studien- und Pru?fungsordnung sowie § 9 Rahmenstudien- und -pru?fungsordnung der Freien Universita?t Berlin.

Erreicht eine Studentin oder ein Student aus wichtigem Grund nicht das geforderte Ma? an regelma??iger und aktiver Teilnahme, so sollen die verantwortliche Lehrkraft und die Studentin oder der Student im Einzelfall eine Vereinbarung u?ber eine mit Ru?cksicht auf das versa?umte Arbeitspensum nachzuweisende angemessene Ersatzstudienleistung treffen.

Zusa?tzlich zur bestehenden Praxis sollen folgende pandemiebedingte Konstellationen als ?wichtiger Grund“ im?Sinne von § 9 Abs. 4 RSPO angesehen werden:

Studierende, die

  • einer Quaranta?ne- oder Isolationspflicht unterliegen oder ein Kind unter Quaranta?ne- bzw. Isolationspflicht betreuen mu?ssen;
  • aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung kein Pra?senzangebot wahrnehmen ko?nnen;
  • die aus medizinischen Gru?nden nicht geimpft werden ko?nnen oder bei denen aus medizinischen Gru?nden kein ausreichender Impfschutz besteht;
  • die auf Assistenz oder Dolmetscher*innen angewiesen sind und deren Assistenzpersonen einer beho?rdlichen Quaranta?ne- oder Isolationspflicht unterliegen;
  • fu?r die aufgrund vorgeschriebener Hygienema?nahmen keine barrierefreien Bedingungen hergestellt werden ko?nnen.

In den vorgenannten oder weiteren pandemiebedingten Fa?llen beruht die Verletzung der Pra?senzpflicht auf wichtigem Grund, so dass die verantwortlichen Lehrpersonen mit den betroffenen Studierenden angemessene Ersatzstudienleistungen vereinbaren sollen, § 9 Abs. 4 RSPO.

Soweit Pra?senzpru?fungen betroffen sind, an denen Studierende im Zusammenhang mit ihren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen aus einem der oben genannten Gru?nde nicht teilnehmen ko?nnen, obliegt es dem Pru?fungsausschussvorsitz zu gestatten, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form zu erbringen, § 11 Abs. 1 RSPO.

Alle Lehrenden und Bereiche sind nachdru?cklich gebeten, kulant und situationsangemessen mit der Anwesenheitspflicht in Pra?senzlehrveranstaltungen umzugehen und pandemiebedingte Gru?nde im Interesse der Studierenden angemessen zu beru?cksichtigen.

Anwesenheitspflicht in digitalen Lehrveranstaltungen

Hinsichtlich der Pflicht fu?r Studierende zur regelma??igen Teilnahme in einer Online-Lehrveranstaltung gelten grundsa?tzlich die Regelungen und Angaben zur regelma??igen Teilnahme fu?r diese Lehrveranstaltung in der entsprechenden Studien- und Pru?fungsordnung sowie § 9 Rahmenstudien- und -pru?fungsordnung der Freien Universita?t Berlin.

Sofern jedoch bei Online-Lehrveranstaltungen die regelma??ige Teilnahme der Studierenden nicht hinreichend dokumentiert und damit nicht sicher u?berpru?ft werden kann, darf dies den Studierenden nicht zum Nachteil gereichen. Insbesondere darf dies nicht dazu fu?hren, dass eine aktive Teilnahme von den Studierenden verlangt wird, die in der Modulbeschreibung fu?r die entsprechende Lehrveranstaltung nicht oder nicht in dieser Form vorgesehen ist. Eine hinreichende Dokumentation fu?r eine sichere U?berpru?fung der regelma??igen Teilnahme liegt jedenfalls dann vor, wenn jede Teilnahme an einer Online-Lehrveranstaltung einer oder einem Studierenden hinreichend sicher zugeordnet werden kann. Dies kann jedoch umfangreiche Nachpru?fungen beinhalten, da es fu?r die Anmeldung nicht unbedingt erforderlich ist, den E-Mail-Account der FU Berlin zu verwenden.

Der Pru?fungsausschuss kann vor diesem Hintergrund fu?r den Fall, dass die regelma??ige Teilnahme der Studierenden nicht hinreichend sicher u?berpru?ft werden kann oder dass die U?berpru?fung der regelma??igen Teilnahme mit unverha?ltnisma??igen Verwaltungsaufwand verbunden wa?re, beschlie?en, dass eine U?berpru?fung der regelma??igen Teilnahme bei Online-Lehrveranstaltungen ausnahmsweise nicht stattfindet und die regelma??ige Teilnahme dann ggf. auch ohne Kontrolle zu besta?tigen wa?re.

Hybride Lehrveranstaltungen

Als Hybride Lehre gilt in diesem Zusammenhang die synchrone Teilnahme an Lehrveranstaltungen von Studierenden, die einerseits physisch vor Ort in Ra?umlichkeiten der Freien Universita?t Berlin sind?–?bei gleichzeitig virtueller Teilnahme von anderen Studierenden ?Zuhause“ u?ber das zentral genutzte?Videokonferenz-System Cisco Webex. Hierfu?r stehen an der Freien Universita?t Berlin derzeit zwei Szenarien mit datenschutzrechtlicher Freigabe bereit (A: Hybride Vorlesungen in Ho?rsa?len mit Diskussion/Fragen; B: Hybride Seminare in Seminarra?umen). Fu?r weitere Informationen siehe die?Szenarien Hybride Lehre an der Freien Universita?t Berlin?sowie die Unterlagen zu?Technische Szenariobeschreibung Hybride Lehrsituationen.

Pru?fungen

Prüfungen k?nnen in Pr?senz stattfinden. Prüfungen, die gem?? den jeweiligen SPO zu erbringen sind, k?nnen auch in elektronischer oder digitaler Form erbracht werden (§ 12 Abs. 1 RSPO). Die Entscheidung über die Art der Prüfungsdurchführung obliegt den für die Lehre zust?ndigen Bereichen. Sofern Prüfungen in einem anderen Format durchgeführt werden sollen, als in der SPO für das jeweilige Modul geregelt ist, sind die Voraussetzungen des § 12 Absatz 2 RSPO zu beachten.

Für Prüfungen in Staatsexamensstudieng?ngen gelten gesonderte Regelungen.

Der sog. ?Schutzschirm“ l?uft mit Beginn des Sommersemesters 2023 aus, vgl. § 126b Abs. 1 BerlHG. Im Sommersemester 2023 abgelegte und nichtbestandene Prüfungen z?hlen danach regul?r als nichtbestanden. Der ?Schutzschirm“ ist aber über den 31.03.2023 hinaus für Prüfungen, die noch dem Wintersemester 2022/23 zuzurechnen sind (z.B. Wiederholungsprüfungen), entsprechend anzuwenden.

Weitere Informationen in Bezug auf Leistungsnachweise, Prüfungen und Abschlussarbeiten finden sich auf der FAQ-Website.

Promotionen

Disputationen k?nnen in Pr?senz oder in digitaler Form durchgeführt werden. Die Entscheidung über das Format obliegt den dafür nach den einschl?gigen Ordnungen zust?ndigen Stellen.?

Das Land Berlin prüft derzeit die Ausweitung von § 126d BerlHG (Regelung für Promotionen auf Grund der COVID-19-Pandemie) auf das Wintersemester 2022/23.

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