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Beratung & Beschwerden

Nehmen Sie respektloses Verhalten nicht hin!

Beratungsstellen Beschwerden Akute Situationen Externe Ressourcen

Alle Hochschulangeh?rigen – Studierende, Promovierende, Professor*innen, Mitarbeitende, Lehrbeauftragte – haben das Recht sich beraten zu lassen, wenn sie eine Situation erfahren haben, die sie als ungerecht oder respektlos erlebt haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie machen k?nnen oder wie Sie die Situation bewerten sollen, wenden Sie sich an eine der Anlaufstellen an der Freien Universit?t Berlin oder an eine externe Beratungsstelle.

Es kann hilfreich sein, im Vorfeld einer Beratung den Vorfall in einem kurzen Geda?chtnisprotokoll festzuhalten:

  • Wann und wo hat der Vorfall stattgefunden?
  • Was ist genau passiert?
  • Wie kam es dazu?
  • Warum fu?hlten Sie sich diskriminiert, gemobbt oder ?hnliches?
  • Wer war an dem Vorfall beteiligt?
  • Welche Zeug*innen gab es?

(Antidiskriminierungs-)Beratungsstellen

jegliche Beratung erfolgt freiwillig, vertraulich und kostenlos. Es steht Ihnen jederzeit frei, weitere interne und externe Beratungsstellen sowie Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Studieren oder promovieren Sie an der Freien Universit?t?
z.B. Bachelorstudierende, Masterstudierende, Doktorand*innen, Austauschstudierende, im Studienkolleg - auch Studienbewerber*innen
Arbeiten Sie an der Freien Universit?t Berlin?
z.B. Professor*innen, Lehrbeauftragte, Verwaltungsmitarbeitende, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, studentische Hilfskr?fte, Auszubildende

Bislang sind gezielte Antidiskriminierungsstrukturen nur begrenzt an der Freien Universit?t vorhanden. Eine Priorit?t im Diversity-Konzept?ist die Einrichtung von robusten Strukturen für Beratung und Beschwerdemanagement im Arbeitsfeld Diversity und Antidiskriminierung. Diese werden in einer Antidiskriminierungssatzung geregelt.

Beschwerden an der Freien Universit?t

Sie haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie Diskriminierung, sexualisierte Bel?stigung, Mobbing oder Stalking an der Freien Universit?t erfahren haben. Sie müssen davor keine Beratung in Anspruch nehmen, wir empfehlen dies aber, damit Sie auf das Beschwerdeverfahren vorbereitet sind und dabei optimal unterstützt werden k?nnen.

Anonymit?t ist bei einer Beschwerde nicht m?glich. Die Wünsche der Betroffenen werden jedoch nach M?glichkeit berücksichtigt, und es wird sichergestellt, dass für den*die Beschwerdeführende*n keine Nachteile entstehen. Sie k?nnen sich dabei von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen – auch von universit?tsexternen Personen.

Sie k?nnen Ihre Beschwerde an folgende Stellen richten (lassen Sie sich den Eingang Ihrer Beschwerde best?tigen):

Studierende der Freien Universit?t Berlin

  • die*der Studiendekan*in Ihres Fachbereichs
  • die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung
  • Die LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin: wenn Sie aufgrund eines der im?LADG?genannten Merkmale durch die Universit?t (als ?ffentliche Stelle des Landes) diskriminiert wurden (Merkmale: Geschlecht, geschlechtliche Identit?t, ethnische Herkunft, rassistische oder antisemitische Zuschreibung, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronische Erkrankung, Lebensalter, sexuelle Orientierung, sozialen Status). Achtung: gilt nicht für Diskriminierung im Rahmen eines Besch?ftigungsverh?ltnisses. Hier finden Sie Informationen zum LADG.

Besch?ftigte der Freien Universit?t Berlin

  • Ihr*e Vorgesetzte*r oder oberste Personalverantwortliche*r
  • die*der zust?ndige Sachbearbeiter*in/Personalstelle der Personalabteilung
  • Beschwerdestelle für Mitarbeiter*innen gem?? §?13 AGG: wenn Sie auf Grund eines der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmale im Zusammenhang mit Ihrem Besch?ftigungsverh?ltnis diskriminiert wurden (Merkmale: Geschlecht, inkl. geschlechtliche Identit?t, ?Rasse“ oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung). Hier finden Sie Informationen zum AGG.

Falls Sie unmittelbar von Diskriminierung, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt, Mobbing oder Stalking betroffen sind, und obwohl Sie sich beschwert haben, keine oder nur offensichtlich ungeeignete Ma?nahmen ergriffen wurden, um das Verhalten zu unterbinden, haben Sie das Recht, Ihre Arbeit einzustellen, soweit dies zu Ihrem Schutz erforderlich ist – bevor Sie das tun, müssen Sie jedoch die Personalabteilung informieren.

Wenn Sie sich über wissenschaftliches Fehlverhalten beschweren m?chten, wenden Sie sich an die?Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrit?t oder an die Ombudsperson Ihres Fachbereichs.

Akute Situationen

Bei akuter Gefahr oder wenn anscheinend eine Straftat im Vollzug ist, sollte sofort die Polizei gerufen werden (Notruf: 110). Anschlie?end sollte das Rechtsamt der Freien Universit?t informiert werden (rechtsamt@fu-berlin.de).

Falls schnell reagiert werden muss, weil jemand unmittelbar den Hausfrieden st?rt, k?nnen befugte Personen von dem Hausrecht Gebrauch machen und die st?rende Person des Raumes, Geb?udes oder des Grundstücks verweisen. Hier finden Sie eine ?bersicht der Personen, die solche Hausverbote aussprechen dürfen.

Externe Ressourcen

Folgende externe Ressourcen k?nnten für dieses Themenfeld nützlich sein. Bitte beachten Sie, dass sie hier ohne Gew?hr geteilt werden.

Telefonseelsorge bietet?telefonische Beratung von Menschen mit Sorgen, N?ten und Krisen:

Informationen zum Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) und seiner Ombudsstelle (Flyer in mehreren Sprachen)

Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Melderegister: Sie k?nnen Diskriminierung, die Sie erlebt oder beobachtet haben, auch melden, um sie zu dokumentieren. Das k?nnen Sie auch anonym machen. Meldungen machen Diskriminierung sichtbar und liefern hilfreiche Informationen für Fachstellen.

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