Springe direkt zu Inhalt

Die Systemakkreditierung der Freien Universit?t Berlin

Nachdem die Freie Universit?t 2016 als erste Universit?t in Berlin erfolgreich systemakkreditiert wurde, bescheinigte ihr der externe Akkreditierungsrat im M?rz 2024 zum zweiten Mal, dass ihr Qualit?tsmanagementsystem die Einhaltung der Qualit?tsstandards f¨¹r Studieng?nge gew?hrleistet und eine kontinuierliche Qualit?tsverbesserung der Programme erm?glicht. Durch die erneute Systemakkreditierung hat die Freie Universit?t bis zum 30. September 2030 weiterhin das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrats stellvertretend zu vergeben und ihre nahezu 200 Studieng?nge eigenverantwortlich zu akkreditieren. Die Akkreditierungsentscheidung zur Freien Universit?t mit den zugeh?rigen Unterlagen finden Sie hier.

Pressemitteilung: Qualit?tsmanagementsystem der Freien Universit?t Berlin in ¾º²Ê×ãÇòapp wird erneut systemakkreditiert

Das Verfahren der Systemakkreditierung im ?berblick

Nicht nur Studieng?nge werden in einem definierten Turnus intern akkreditiert, auch das Qualit?tsmanagementsystem selbst wird regelm??ig einer Pr¨¹fung unterzogen. Dies erfolgt unter anderem durch die Beteiligung externer Gutachter*innen und das Erstellen eines Selbstreports (universit?tsintern abrufbar), in dem die Freie Universit?t den Aufbau und die Umsetzung ihres Qualit?tsmanagementsystems darlegt.

Meilensteine auf dem Weg zur aktuellen Akkreditierung

Zur Begleitung des Verfahrens der Systemakkreditierung ist gem?? ¡ì 24 BlnStudAkkV eine Akkreditierungsagentur vorgesehen. Als Ergebnis eines ?ffentlichen Vergabeverfahrens, bei dem hochschulinterne Expert*innen einbezogen wurden, hat das Pr?sidium der Freien Universit?t im Juni 2020 das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualit?tssicherungsinstitut (ACQUIN) damit beauftragt.

In Vorbereitung der Systemreakkreditierung war ein Selbstreport zu erstellen, der Angaben zu hochschulweiten Qualit?tszielen, ihrer Umsetzung in den Curricula sowie zur ?berpr¨¹fung und Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien auf Ebene der Studieng?nge und des Qualit?tsmanagementsystems insgesamt enth?lt.

Die Erstellung des Selbstreports erfolgte durch die Stabsstelle Qualit?tsmanagement in Abstimmung mit den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie dem Beirat f¨¹r Qualit?tssicherung. Dar¨¹ber hinaus wurden Studierende an der Erarbeitung beteiligt.

Zum Selbstreport (universit?tsintern verf¨¹gbar)

Die Begutachtung ¨¹bernahmen:

  • Prof. Dr. Roger Erb, Johann Wolfgang Goethe-Universita?t Frankfurt, ehem. Vizepra?sident fu?r ¾º²Ê×ãÇòapp, Professur fu?r Didaktik der Physik
  • Prof. Dr. Thomas Hoffmeister, Universita?t Bremen, Konrektor fu?r Lehre und Studium, Professur fu?r Populations- und Evolutionso?kologie
  • Prof. Dr. Dr. Olga Pollatos, Universita?t Ulm, Vizepra?sidentin fu?r Lehre, Professur fu?r Klinische und Gesundheitspsychologie
  • Prof. Dr. Christian Ganseuer, Hochschule Koblenz, Professur f¨¹r Forschungs- und Innovationsmanagement
  • Anna-Lena Puttkamer, Universita?t zu Ko?ln, Studierende der Masterprogramme ?Geographie¡° (M.Sc.) sowie ?International Master of Environmental Sciences¡° (M.Sc.)

Die Informationsbegehung fand am 9./10. September 2021 in virtueller Form statt.

Die Stichprobenbegehung fand am 22./23. September 2022 im virtuellen Format statt. Als Programmstichproben wurden begutachtet:

M.Sc. Data Science | M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie | Lehramt an Grundschulen mit dem Fachschwerpunkt Deutsch | Lehramt an Integrierten Sekundarschulen / Gymnasien mit den F?chern Englisch und Mathematik

Der Antrag auf Reakkreditierung wurde am 30. August 2023 beim Akkreditierungsrat gestellt. Die fristgem??e Antragstellung stellt sicher, dass die Freie Universit?t bis zur endg¨¹ltigen Entscheidung durch den Akkreditierungsrat weiter als systemakkreditiert gilt.

Das Qualit?tsmanagementsystem der Freien Universit?t wurde im M?rz 2024 vom Akkreditierungsrat ohne Auflagen (re)akkreditiert.

Verantwortlichkeit und beteiligte Akteur*innen

Das Verfahren zur Erreichung der Systemakkreditierung liegt in der Verantwortung der*des Pr?sidentin*Pr?sidenten und zust?ndigen Vizepr?sidentin*Vizepr?sidenten f¨¹r ¾º²Ê×ãÇòapp und wird von der Hochschulleitung, den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie der Zentralen Universit?tsverwaltung gemeinsam umgesetzt.

Die Abteilung V Lehr- und Studienangelegenheiten, insbesondere die Stabsstelle Qualit?tsmanagement, begleitet und unterst¨¹tzt den Prozess.

Begleitet wird das Verfahren zudem durch eine Akkreditierungsagentur. Die Akkreditierungsentscheidung liegt bei der Stiftung Akkreditierungsrat.

Wie wird die interessierte Hochschul?ffentlichkeit eingebunden?

Der Beirat Qualit?tssicherung f¨¹r ¾º²Ê×ãÇòapp, der vom Akademischen Senat eingesetzt wird, unterst¨¹tzt das Verfahren. Eine Arbeitsgruppe des Beirats mit Vertreter*innen aller Statusgruppen hat u. a. bei der Erarbeitung des Selbstreports 2021 wichtige Impulse gegeben.

Es ist uns ein Anliegen, insbesondere die Studierenden noch st?rker in die Prozesse und Verfahren der Qualit?tssicherung einzubinden. Hierzu bieten wir regelm??ig Workshops und Fragerunden an. Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns!

Bildquelle: Peter Himsel

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist im Studienakkreditierungsstaatsvertrag (2018) gesetzlich geregelt, dass Bachelor- und Masterstudieng?nge einer Qualit?tskontrolle unterworfen, also akkreditiert werden m¨¹ssen.

Dar¨¹ber hinaus schreibt das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in ¡ì 8 vor, dass Studieng?nge regelm??ig qualitativ zu bewerten sind.