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Als systemakkreditierte Hochschule hat die Freie Universit?t das Recht, ihre Studieng?nge selbst zu akkreditieren. Hierbei liegt der Fokus nicht auf einem separaten zentralen Pr¨¹fprozess. Das Selbstverst?ndnis der Freien Universit?t ist durch die Maximen Dezentralit?t und Partizipation gepr?gt. Dies f¨¹hrt zu der ?berzeugung, dass Qualit?t da gesichert wird, wo sie entsteht ¨C im Dialog zwischen Studierenden, Lehrenden und Verwaltung.

Die Verantwortung f¨¹r die Durchf¨¹hrung und Auswertung von Qualit?tssicherungsverfahren sowie die Ableitung geeigneter Ma?nahmen liegt deshalb im Wesentlichen bei den Fachbereichen und Zentralinstituten. Im Rahmen der internen Akkreditierung wird durch das Pr?sidium bescheinigt, dass diese ihrer Verantwortung gerecht geworden sind.

Die Stabsstelle Qualit?tsmanagement versteht sich hierbei als Serviceeinrichtung, die die Fachbereiche und Zentralinstitute bei der Vorbereitung von Akkreditierungsverfahren durch Beratung, Handreichungen und Arbeitshilfen unterst¨¹tzt, den Prozess konstruktiv begleitet sowie Entscheidungsregeln und ihre Grundlagen transparent aufbereitet.