Deutschkenntnisse
Für deutschsprachige weiterbildende Masterstudieng?nge sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem bestimmten Niveau erforderlich. Wenn der Studienabschluss an einer ausl?ndischen Hochschule erworben wurde, müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Zugangsvoraussetzung für die deutschsprachigen weiterbildenden Masterstudieng?nge ist der Nachweis des Bestehens der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit DSH 2 oder der Nachweis eines ?quivalents gem?? der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl?ndischer Bewerberinnen oder Bewerber an der Freien Universit?t Berlin.
Sollten Sie die DSH 2 oder ein ?quivalent noch nicht erreicht haben, ist zur Bewerbung ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen anhand der folgenden Zeugnisse nachzuweisen:
Im Fall einer Zulassung erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid eine Einladung zur DSH. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, das entsprechende Deutschzeugnis (DSH 2 oder ?quivalent) schon mit der Bewerbung für den Masterstudiengang nachzuweisen! |
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