Numerus Clausus
- Wie war der NC in meinem Studienfach an der Freien Universit?t Berlin?
- Die drei Hauptquoten
- Abiturbeste & Wartezeit
- Quote "Auswahlverfahren der Hochschulen"
- Quoten nicht nur nach Noten
- NC-Irrtümer und Zulassungschancen
- Besondere Zulassungsregeln für Kombinations-Bachelors
- Nachrück- und Losverfahren
Um Studierende effektiv ausbilden zu k?nnen, müssen Hochschulen über ausreichende Kapazit?ten (Personal, R?ume, Geldmittel) verfügen. Die Freie Universit?t Berlin hat ebenso wie andere Hochschulen der Region, die regelm??ig sehr viele Bewerbungen erhalten, für viele grundst?ndige Studieng?nge (z.B. Bachelor) einen Numerus Clausus (NC) eingeführt.
Dieser lateinische Begriff steht für "beschr?nkte Zahl" und bedeutet, dass nicht (viel) mehr Bewerber*innen zugelassen werden dürfen als – nach den Berechnungen der Hochschule – Studienpl?tze verfügbar sind. Studieng?nge mit beschr?nkter Platzzahl werden in den Studiengangsbeschreibungen mit dem Begriff "Lokale Zulassungsbeschr?nkung" kenntlich gemacht.
Die Anzahl der Studienpl?tze im ersten Fachsemester wird stets für jedes Verfahren mit der Zulassungsordnung neu beschlossen und in der Amtsbl?ttern der Freien Universit?t Berlin ver?ffentlicht.
Wie war der NC in meinem Studienfach an der Freien Universit?t Berlin?
-
NC-Tabellen Bachelor/Kernf?cher u.a., grundst?ndiges Studium - bis einschlie?lich WiSe 2022/23
- Auswahlverfahren der Hochschule (AdH-Quote) - bis einschlie?lich WiSe 2022/23
-
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH-Quote) - ab SoSe 2023
Die drei Hauptquoten
Für Abiturient*innen mit EU-Staatsangeh?rigkeit und Bildungsinl?nder*innen unabh?ngig von ihrer Staatsangeh?rigkeit sind im Zulassungsverfahren drei gro?e Hauptquoten wichtig.
Ausnahme: Pharmazie und Veterin?rmedizin, da diese Studieng?nge über das zentrale Vergabefahren Hochschulstart.de vergeben werden.
Nach Abzug der Vorabquoten von der Gesamtzahl der Pl?tze eines Studiengangs werden die verbliebenen Pl?tze in einer Abiturbestenquote an die Bewerber*innen mit dem besten Abiturdurchschnitt, in der Wartezeitquote an die Bewerber*innen mit den meisten Wartesemestern vergeben. In der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden die Pl?tze dagegen nach Kriterien verteilt, über die die Hochschulen nach Landesrecht und eigenen Erfordernissen entscheiden. Mit dieser Bezeichnung ist also kein zus?tzliches Verfahren neben der üblichen Bewerbung gemeint, sondern das AdH ist nur eine von mehreren Quoten im Rahmen des Hochschulstart.de-Verfahrens ebenso wie innerhalb der hochschulinternen Zulassungsverfahren.
Abiturbeste & Wartezeit
Für die Abiturbesten, die nach ihrer Durchschnittsnote ausgew?hlt werden, stehen (nach Abzug der Vorabquoten) 20% der Studienpl?tze zur Verfügung. Bei gleicher Note ist nach?§ 12 Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG zu verfahren.
Damit jeder einen Wunschstudienplatz bekommt, sollen alle Bewerber*innen die Chance haben, ihn über Wartezeit zu erlangen. Deshalb ist eine ebenfalls etwa 20% umfassende Quote Bewerber*innen mit den meisten Wartesemestern vorbehalten. Die Wartezeit wird nach § 11 Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG auf zehn Halbjahre begrenzt. Bei gleicher Wartezeit ist nach § 12 Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG zu verfahren.
Wartezeit z?hlt automatisch ab dem Tag, an dem das Abiturzeugnis ausgestellt wurde. Danach ist jedes volle Kalendersemester (Sommersemester: 1. April – 30. September; Wintersemester: 1. Oktober – 31. M?rz) ein Halbjahr Wartezeit abzüglich der Semester, in denen man an einer Hochschule in der EU (bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen) eingeschrieben war. Dabei ist fast ohne Belang, was man zwischen Abitur und Studienbewerbung getan hat; die H?ufigkeit von Bewerbungen hat keinen Einfluss auf die Anrechnung von Wartesemestern.
Besondere Nachweise für erworbene Wartezeiten gibt es nicht: Man muss nur in jedem Zulassungsantrag wahrheitsgem?? angeben, ob und wann man immatrikuliert war. Immatrikulationszeiten z?hlen als "Parkstudium" und werden nicht nur von der Wartezeit, sondern ggf. auch von der BAf?G-F?rderungsh?chstdauer abgezogen – gleichgültig, ob man w?hrenddessen aktiv studiert oder den Studentenstatus für andere Zwecke genutzt hat.
Quote "Auswahlverfahren der Hochschulen"
Die restlichen 60%, also der gr??te Teil der zu Verfügung stehenden Studienpl?tze, werden nach einem hochschuleigenen "Auswahlverfahren der Hochschulen" (AdH-Quote) vergeben.
Berechnung der Kennzahl dieser Quote
Es werden fünf Auswahlkriterien berücksichtigt, deren zugeordnete Punkte sich addieren:
- die Abiturdurchschnittsnote - bis zu 50 Auswahlpunkte;
- eine für den Studiengang relevante abgeschlossene Berufsausbildung - einmalig 20 Punkte;
- eine für den Studiengang relevante Berufst?tigkeit von mindestens einj?hriger Dauer in Vollzeit (Teilzeit verl?ngert auf mindestens zwei Jahre), die sich an die Berufsausbildung anschlie?t und im Kompetenzbereich dieser liegt - einmalig 15 Punkte
- eine für den Studiengang relevante praktische T?tigkeit, z. B. ein Praktikum, von mindestens sechsmonatiger Dauer in Vollzeit (Teilzeit verl?ngert auf mindestens ein Jahr) - einmalig 10 Punkte
- erfolgreicher Besuch eines besonderen studienvorbereitenden Kurses an einer Schule oder Hochschule - einmalig 5 Punkte
Der Erg?nzungskurs ?Studium und Beruf“ an Berliner Schulen oder gleichwertige Leistungen werden berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Auswahlkriterien in der Teilquote ?Auswahlverfahren der Hochschule"
Daneben gibt es als Zulassungskriterien in der AdH-Quote in einzelnen Studienf?chern zus?tzlich zur Abiturdurchschnittsnote auch Studierf?higkeitstests (Pharmazie, Tiermedizin, Humanmedizin).
Ausnahme: Mono-Bachelor Psychologie
Vorbehaltlich der Zustimmung der für die Hochschulen zust?ndigen Senatsverwaltung des Landes Berlin.Für den Bachelorstudiengang Psychologie werden zwei Auswahlkriterien in der AdH-Quote zu gleichen Teilen berücksichtig:
- die Abiturdurchschnittsnote (50%) und
- der fachspezifischer Studienf?higkeitstest - BaPsy (50%).
Die Freie Universit?t Berlin nimmt am bundeseinheitlichen Studieneignungstest für den Bachelorstudiengang Psychologie (BaPsy) teil. Der Test ist freiwillig und kostenpflichtig. Weitere Informationen zu Testinhalten, sowie Trainingmaterialien finden Sie hier.
Quoten nicht nur nach Noten
Unter "NC" wird meist die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses verstanden, mit der man beim letzten Bewerbungsdurchgang gerade noch einen Studienplatz erhalten konnte. So einfach funktioniert die Studienplatzvergabe aber nicht.
Die Gesamtmenge der Studienpl?tze, die im Land Berlin im ersten Fachsemester eines Studiengangs direkt von den Hochschulen vergeben werden, muss in drei Hauptquoten und mehrere Vorabquoten aufgeteilt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §6 der Hochschulzulassungsverordnung. Dies gilt für alle Studieng?nge der Freien Universit?t mit Ausnahme von Pharmazie und Veterin?rmedizin, da diese Studieng?nge über das zentrale Vergabefahren Hochschulstart.de vergeben werden. Au?erdem gibt es für Modulangebote abweichende Zulassungsregeln, die bei den NC-Tabellen für Modulangebote erkl?rt werden.
Vorabquoten gibt es für folgende Bewerbungsgruppen:
- 8% der Pl?tze werden unter Nicht-EU-Bürger*innen und staatenlosen Bewerber*innen verteilt: Sie werden nur nach der Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen.
- Weitere 8% der Pl?tze werden an beruflich Qualifizierte ohne Abitur vergeben. Innerhalb dieser Studienplatzquote findet die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Note der Aufstiegsfortbildung/Fachschul- oder Berufsausbildung) statt.
- Keine Rolle spielt die Note für Bewerber*innen, die in der?H?rtefallquote (pdf-Datei) (3% der Pl?tze) zugelassen werden. Ein au?ergew?hnlicher H?rtefall liegt z.B. dann vor, wenn eine Ablehnung der Studienplatzbe?werbung eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde.
- Andere Regelungen gelten für die Quote der Zweitstudienbewerber*innen (3% der Pl?tze), die schon ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Mindestens 5% der Studienpl?tze werden in Berlin für minderj?hrige Bewerber*innen vorab vergeben. Bedingung ist, dass man zum Bewerbungsschluss noch nicht 18 Jahre alt ist und bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg den Wohnsitz hat (§ 6 der Hochschulzulassungsverordnung). Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird in dieser Quote berücksichtigt. Gibt es innerhalb dieser Quote mehr Antr?ge als Pl?tze, wird nach der Abiturnote ausgew?hlt.
- 2% der Studienpl?tze werden an Bewerber*innen vergeben, die einem im ?ffentlichen Interesse f?rde?rungswürdigen Personenkreis angeh?ren und auf?grund besonderer Umst?nde an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten?Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Erg?nzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachver?bandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den L?n?dern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportar?ten angeh?ren.
Kein Nachteil: Dienst und Kindererziehung
Vorab zugelassen werden auch Bewerber*innen, die schon in einem früheren Semester einen Studienplatz erhalten hatten, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen konnten. Sie sollen deswegen keinen Nachteil haben und werden vorab ggf. im Rahmen derjenigen Quote berücksichtigt, in der sie zuvor zugelassen worden waren. Als Dienst gelten:
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angeh?rigen,
- Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz,
- Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. § 14b Zivildienstgesetz,
- freiwilliges soziales oder ?kologisches Jahr oder europ?ischer Freiwilligendienst,
- zweij?hriger Dienst als Entwicklungshelfer*in.
NC-Irrtümer und Zulassungschancen
Um den Numerus Clausus ranken sich einige besonders hartn?ckige Gerüchte. Der am weitesten verbreitete NC-Irrtum ist, dass Noten für NC-F?cher vorher festgelegt würden. Festgelegt wird aber nur die Zahl der Studienpl?tze. Wer einen Studienplatz bekommt, h?ngt vor allem von der Menge und Qualit?t der konkurrierenden Bewerbungen ab. Die ver?ffentlichten Notengrenzwerte in der NC-Tabelle beziehen sich stets auf vergangene und nie auf künftige Verfahren. Sie haben deshalb nur einen gewissen Orientierungswert – künftige Auswahlgrenzen k?nnen v?llig anders aussehen.
Ein anderer gro?er NC-Irrtum ist, dass sich die Note durch Bewerbungen oder Wartezeit verbessert. Die Abiturdurchschnittsnote l?sst sich weder durch Bewerbungen noch durch Wartezeit beeinflussen.
Eine Verbesserung ist nur im Ausnahmefall m?glich durch einen begründeten "Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Durchschnittsnote". Dafür muss man nachweisen, dass die Durchschnittsnote in der Schule über lange Zeit viel besser war, bevor sie sich z.B. wegen Krankheit vor dem Abitur signifikant verschlechterte.
Einen solchen Antrag kann man auch zwecks Verbesserung der Wartezeit stellen. Wartelisten über das jeweilige Verfahren hinaus gibt es nicht. Auch die Wartezeit wird nie vorher festgelegt, sie ergibt sich immer wieder neu aus dem aktuellen Zulassungsverfahren.
Besondere Zulassungsregeln für Kombinations-Bachelor
Immatrikuliert wird für einen Kombi-Bachelor-Studiengang erst, wenn die Kombination aus Kernfach und Modulangebot(en) komplett ist, d.h. eine Zusage sowohl für das Kernfach als auch für das/die Modulangebot/e erfolgt ist.
Nachrück- und Losverfahren
Bewerber*innen, die zun?chst nicht für das gewünschte Studium zugelassen wurden, k?nnen ggf. über das Nachrückverfahren doch noch erfolgreich sein. Nachrückverfahren finden automatisch immer dann statt, wenn zugelassene Bewerber*innen ihre Studienpl?tze nicht annehmen und sie so wieder verfügbar werden.
Wenn dann auch Nachrücker*innen ihre Zulassung nicht annehmen und immer noch Pl?tze verfügbar sind, werden sie schlie?lich per Los an Bewerber*innen vergeben, die rechtzeitig vor Semesterbeginn einen Losantrag gestellt haben.
Losantr?ge für solche erneut oder noch verfügbaren Pl?tze kann man auch stellen, wenn man schon immatrikuliert ist, wenn man abgelehnt wurde oder wenn man sich zuvor nie beworben hatte. Die Zahl der Losantr?ge betr?gt eins. Für Kombinations-Bachelor-Studieng?nge wird allerdings, wie erw?hnt, nur eingeschrieben, wer (ggf. per Los) für eine komplette Kombination zugelassen ist.
?