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Psychologie mit Schwerpunkt: Klinische Psychologie und Psychotherapie

- Konsekutiver Masterstudiengang

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
Ansprechpartner/-in
Mirjam Bartscherer
Adresse
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin

F¨¹r den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie k?nnen Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung f¨¹r Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) f¨¹r ein Bachelorstudium geforderten Inhalte umfasst d.h. alle Inhalte, die in ¡ì12 ¨C 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte ¨¹ber
studium@psychologie.fu-berlin.de. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Eine Bewerbung ¨¹ber die Servicestelle uni-assist ist f¨¹r diesen Masterstudiengang nicht m?glich.


F¨¹r den Zugang zum Masterstudiengang m¨¹ssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss in Psychologie, f¨¹r den die nach Landesrecht f¨¹r Gesundheit zust?ndige Stelle nach ¡ì 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. ?ber die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses ist ein Nachweis durch entsprechende amtliche Dokumente zu erbringen (ausgestellt durch die nach Landesrecht f¨¹r Gesundheit jeweils zust?ndigen Stelle und/oder der Hochschule des Bachelorabschlusses z.B. Nachweis auf der Bachelorurkunde oder Urkunde ¨¹ber die berufsrechtliche Anerkennung).
  • Die Zugangsvoraussetzung f¨¹r den Masterstudiengang ist auch mit einem Bachelorabschluss in Psychologie erf¨¹llt, der einem nach ¡ì 9 Abs. 4 PsychThG anerkannten Bachelorstudiengang gleichwertig ist. Dieser muss an einer Universit?t oder einer Hochschule, die einer Universit?t gleichgestellt ist, absolviert worden sein und alle Anforderungen der Approbationsordnung f¨¹r Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) f¨¹r die Anerkennung eines Bachelorstudienganges erf¨¹llen (gem?? ¡ì¡ì 12 bis 15 sowie der Anlage 1 PsychThApprO). Diese Voraussetzungen bzw. Inhalte sind mit den jeweils erforderlichen Leistungspunkten (LP bzw. ECTS) in der Anlage 3 aufgef¨¹hrt. Hier sind die jeweils gleichwertigen Studien- und Pr¨¹fungsleistungen und berufspraktischen Studienanteile aufzuf¨¹hren. S?mtliche Dokumente, aus denen sich die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses ergeben soll (Abschlusszeugnis, F?cher- und Stunden¨¹bersicht) sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Weiterhin ist die entsprechende Studien- und Pr¨¹fungsordnung mit Modulbeschreibungen (ggf. Modulhandbuch) einzureichen.
  • Wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, muss zur Bewerbung nachgewiesen werden, dass mindestens 120 LP in abgeschlossenen Modulen vorliegen (Nachweis durch Transcript of Records) und die Bachelorarbeit entweder angemeldet oder schon abgegeben wurde (Nachweis durch angemeldetes Modul in Transcript of Records oder Anmeldebescheinigung ausgestellt durch das Pr¨¹fungsb¨¹ro). In gleicher Weise muss auch nachgewiesen sein, dass die Bewerbenden zu allen Wahl- oder Wahlpflichtkursen angemeldet sind, die f¨¹r einen berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss abgeschlossen sein m¨¹ssen.
  • Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsst?tte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B 2 des ¾º²Ê×ãÇòappen Europ?ischen Referenzrahmen f¨¹r Sprachen (GER) nachzuweisen.

Die im Bewerbungsprozess bereitgestellten Formulare mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten - das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) und bei nicht berufsrechtlich anerkannten Studieng?ngen die Zuordnung der Module bzw. Lehrveranstaltungen des absolvierten Bachelorstudiums zu den von der Approbationsordnung f¨¹r Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geforderten Inhalte (Anlage 3) - sind ein notwendiger Bestandteil des Antrags und m¨¹ssen vollst?ndig ausgef¨¹llt eingereicht werden.

Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausl?ndischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gem?? der Ordnung f¨¹r die Deutsche Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universit?t Berlin erfolgen.

Im Auswahlprozess k?nnen bis zu 100 Auswahlpunkte vergeben werden. Informationen zum Auswahlprozess k?nnen hier eingesehen werden.

Weitere Informationen enth?lt die?nunmehr unbefristete* Zugangssatzung f¨¹r den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.

?* Bekanntmachung der Entfristung

W?hrend des Studiums werden verpflichtende Praktika in Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung absolviert. F¨¹r eine T?tigkeit als Praktikant*in in diesen Einrichtungen muss eine Masernimpfung nachgewiesen werden. Eine solche Impfung ist keine Zugangsvoraussetzung, aber ohne Impfung oder Immunit?tsnachweis ist es nicht m?glich, das Studium erfolgreich zu beenden (siehe auch https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/ ).

Die Studierenden haben keine Teilnahmegeb¨¹hren, aber allgemeine Semestergeb¨¹hren und -beitr?ge zu tragen.

Der ?Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie¡° ist ein forschungs- und anwendungsorientierter Studiengang, der f¨¹r die staatliche psychotherapeutische Approbationspr¨¹fung qualifiziert. Der Studiengang vertieft die Kenntnisse in Klinischer Psychologie und Psychotherapie. Die Studierenden lernen dabei grundlegende psychotherapeutische Kompetenzen der wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden. Im Masterstudiengang werden alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren von Dozierenden mit einem entsprechenden Hintergrund gelehrt, sodass am Ende des Studiums eine qualifizierte Entscheidung f¨¹r ein Verfahren fallen kann. Der Schwerpunkt der Lehrinhalte liegt dabei auf der Verhaltenstherapie. So absolvieren beispielsweise alle Studierenden ein Praktikum zur ambulanten Psychotherapie an der Hochschulambulanz der Freien Universit?t, die verhaltenstherapeutisch arbeitet. In den Lehrinhalten werden explizit ?kologische, soziale, kulturelle und institutionelle Bedingungen sowie der Einfluss der Geschlechtsrollenzugeh?rigkeit einbezogen.

Es wird eine fundierte Ausbildung in Methoden und Diagnostik gew?hrleistet. Die Vermittlung allgemeiner Methodenkompetenzen wird erg?nzt durch fachspezifische Methodenveranstaltungen zur Versorgungs- und Interventionsforschung und zu spezifischen diagnostischen Verfahren und Methoden sowie durch eine individualisierte Beratung bei der Planung und Durchf¨¹hrung der Masterarbeit.

Die Inhalte des Studienganges basieren auf der Approbationsordnung f¨¹r Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (weitere Informationen hier). Studierende k?nnen aus unterschiedlichen Vertiefungen in den psychologischen Grundlagenf?chern w?hlen. Weitere Wahlm?glichkeiten existieren zwischen thematisch unterschiedlichen Seminaren der Klinischen Psychologie und Psychotherapie.

Zulassungs?modus 1. Fach?semester
Lokale Zulassungsbeschr?nkung
Zulassungs?modus h?heres Fach?semester
Lokale Zulassungsbeschr?nkung (zum Wintersemester f¨¹r das 3., zum Sommersemester f¨¹r das 2. und 4. Fachsemester)
Studienbeginn
Wintersemester
Studiensprachen
Deutsch
Abschluss
Master of Science (M.Sc.)
Regel?studien?zeit
4 Semester

Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studien- und Pr¨¹fungsordnung. Sie enth?lt detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan und definiert Art und Anforderungen der Pr¨¹fungsleistungen der Module und der Master-Pr¨¹fung. In der Ordnung sind die Leistungspunkte (LP) f¨¹r jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden f¨¹r das gesamte Studium angegeben. Im Masterstudiengang sind insgesamt Studien- und Pr¨¹fungsleistungen (Leistungen) im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP) inklusive der Masterarbeit im Umfang von 30 LP nachzuweisen.

Module des Studiengangs:

  • Modul: Spezielle St?rungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie (11 LP),
  • Modul: Berufsqualifizierende T?tigkeit II und Dokumentation, Evaluation und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen (17 LP),
  • Modul: Multivariate statistische Analysemethoden f¨¹r Psychotherapeut*innen (5 LP),
  • Modul: Evaluationsforschung in der Psychotherapie (5 LP),
  • Modul: Wissenschaftliche Vertiefung (10 LP),
  • Modul: Vertiefte Psychologische Diagnostik und Begutachtung (10 LP),
  • Modul: Berufsqualifizierende T?tigkeit III - ambulanter Teil (5 LP),
  • Modul: Berufsqualifizierende T?tigkeit III - station?rer Teil (15 LP),
  • Modul: Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung (5 LP) und
  • Modul: Angewandte Psychotherapie und Selbstreflexion (7 LP).
  • Modul: Masterarbeit (30 LP)

In den seminaristischen und praktischen Bestandteilen der Module bestehen inhaltliche Wahloptionen.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstst?ndig zu bearbeiten und darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen.

Absolvent*innen verf¨¹gen ¨¹ber vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse und weiterf¨¹hrende berufsqualifizierende Kompetenzen.

Die Absolvent*innen besitzen die Voraussetzung f¨¹r die Zulassung zur Approbationspr¨¹fung, die sie im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs ablegen k?nnen. F¨¹r die Zulassung zur Approbationspr¨¹fung ist es n?tig, dass der vorangegangene Bachelorabschluss den Regelungen der Approbationsordnung f¨¹r Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entspricht.

Nach Abschluss der Approbationspr¨¹fung erfolgt die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. F¨¹r eine T?tigkeit in diesem Bereich und die sozialrechtliche Anerkennung wird dann noch eine Weiterbildung erforderlich sein, die nach dem Studium erfolgt. Im Rahmen dieser Weiterbildung erfolgt dann auch die Festlegung auf einen Altersbereich (Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) und ein Psychotherapieverfahren.

Das Masterstudium vermittelt den Absolvent*innen dar¨¹ber hinaus eine breite Qualifikation f¨¹r T?tigkeiten in Forschung, Lehre und Praxis in der Psychotherapie und klinisch-psychologischer Beratung, Pr?vention und Gesundheitsf?rderung, psychosozialen und entwicklungsorientierten Intervention sowie in der Krankheitsbew?ltigung und Rehabilitation. Das Studium qualifiziert auch f¨¹r eine akademische Laufbahn im psychologischen Bereich.

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universit?t
Studieneinstieg
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