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Exmatrikulation

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder Sie m?chten Ihr Studium nicht fortsetzen und Ihre Mitgliedschaft an der Freien Universit?t beenden.

Die Exmatrikulation kann eigenst?ndig im Self-Service oder von Amts wegen (also seitens der Studierendenverwaltung) erfolgen (s. dazu auch ¡ì17 Satzung f¨¹r Studienangelegenheiten der Freien Universit?t Berlin).

Hinweis: Mit der Exmatrikulation erlischt der FU-Account. Bitte laden Sie sich umgehend alle Bescheinigungen aus dem Self-Service herunter, inkl. der im Reiter Dokumente bereitgestellten Exmatrikulationsbescheinigung bzw. -bescheid, da Ihnen der Zugang zum Self-Service nach der Exmatrikulation nur noch kurze Zeit zur Verf¨¹gung steht. Ersatzausstellungen zu einem sp?teren Zeitpunkt sind kostenpflichtig.

Der Antrag auf Exmatrikulation kann im Self-Service der Studierendenverwaltung in folgenden F?llen gestellt werden:

  • Fortsetzung an anderer Hochschule
  • Abschluss des Studiums
  • Abbruch des Studiums
  • Freiwilligendienst
  • Sonstige Gr¨¹nde

Bitte w?hlen Sie im Self-Service den entsprechenden Grund f¨¹r Ihre Exmatrikulation aus.

Der Antrag auf Exmatrikulation kann eigenst?ndig im Self-Service der Studierendenverwaltung zum Ende des Semesters oder zum Tagesdatum (vor Semesterende) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben.?

Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie direkt nach Genehmigung Ihres Antrages im Self-Service (auch bei der Exmatrikulation zum Semesterende). Sie werden dar¨¹ber per E-Mail informiert.

Eine Exmatrikulation ist m?glich:

  • zum Semesterende
  • zum Tagesdatum (Tag der Antragsstellung).
    Bei Exmatrikulation zum Tagesdatum muss ein Foto der zerschnittenen Campuscard (Vorder- und R¨¹ckseite) im Self-Service hochgeladen werden. Wenn Sie sich zu einem sp?teren Tag (als heute) exmatrikulieren m?chten, dann stellen Sie den Antrag im Self-Service bitte am gew¨¹nschten Tag.
    Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben.

In beiden F?llen erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sofort nach Bearbeitung des Antrags.

Wenn Sie bereits an der FU in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und sich f¨¹r ein Masterstudium an der FU beworben haben, m¨¹ssen Sie sich nicht exmatrikulieren. Sie k?nnen sich nach Ihrer Zulassung zum Masterstudium direkt in Ihren neuen Studiengang einschreiben und daf¨¹r einen Antrag auf Fach-/Abschlusszielwechsel stellen.

Wenn das Semester an der neuen Hochschule zum 01.10. bzw. 01.04. beginnt, reicht eine Exmatrikulation zum Semesterende (30.09. bzw. 31.03.) aus, damit Ihr Studierendenstatus durchg?ngig bestehen bleibt. Die Bescheinigung erhalten Sie bereits vorher (direkt nach der Genehmigung des Antrages).

Bitte beachten Sie, dass die Unterbrechung des Studierendenstatus bei Exmatrikulation zum Tagesdatum (vor Semesterende) Auswirkungen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben kann.

Die ?Exmatrikulation von Amts wegen¡° (seitens der Studierendenverwaltung), d.h. ohne eigenen Antrag erfolgt, wenn

  • die Voraussetzungen f¨¹r eine weitere R¨¹ckmeldung nicht erf¨¹llt wurden (z.B. Bachelor-Zeugnis fehlt, Geb¨¹hren nicht (vollst?ndig) gezahlt, Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule fehlt etc.)
  • die Immatrikulation befristet war (z.B. Studienkolleg oder Vorstudiensprachkurs/Prop?deutikum)
  • das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde und kein Antrag auf Fach- oder Abschlusszielwechsel gestellt wurde
  • eine vorgeschriebene Pr¨¹fung endg¨¹ltig nicht bestanden wurde
  • das Studium trotz schriftlicher Aufforderung nicht unverz¨¹glich aufgenommen wurde

Rechtsgrundlage f¨¹r die ?Exmatrikulation von Amts wegen¡°: Satzung f¨¹r Studienangelegenheiten der Freien Universit?t Berlin

Der Pr¨¹fungsanspruch bleibt grunds?tzlich nach der Exmatrikulation bestehen (BerlHG). Pr¨¹fungsbestimmungen f¨¹r die einzelnen F?cher sind der jeweiligen Pr¨¹fungsordnung zu entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zust?ndiges Studien-/Pr¨¹fungsb¨¹ro.

Die M?glichkeit der Erstattung von gezahlten Semestergeb¨¹hren und -beitr?gen nach einer Exmatrikulation ist unterschiedlich geregelt:

Der Sozialbeitrag zum Studierendenwerk und der Beitrag f¨¹r die Studierendenschaft wird bei einer Exmatrikulation bis zum Vorlesungsbeginn erstattet. Eine Erstattung der Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50€ erfolgt nicht.?

Die Semesterticketgeb¨¹hr wird ¨¹ber das Semesterticketb¨¹ro erstattet. Die daf¨¹r erforderlichen Daten werden durch die Studierendenverwaltung an das Semesterticketb¨¹ro weitergeleitet.

Die ?Exmatrikulation von Amts wegen¡° kann innerhalb eines Monats nach Ausstellung eigenst?ndig im Self-Service zur¨¹ckgenommen werden. Nutzen Sie daf¨¹r bitte den Antrag auf ?R¨¹cknahme der Exmatrikulation¡°. Voraussetzung ist, dass alle R¨¹ckmeldebedingungen erf¨¹llt sind.

Wenn Sie die Exmatrikulation selbstst?ndig beantragt haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.

Grunds?tzlich sind f¨¹r die Exmatrikulation keine Nachweise erforderlich.

Ausnahmen:

Wenn Sie eine Zulassung f¨¹r eine andere Hochschule erhalten haben, w?hlen Sie bitte den Grund ?Fortsetzung an anderer Hochschule¡° aus und laden unter "Anlagen" eine Kopie des Zulassungsbescheids hoch.

Exmatrikulation zum Tagesdatum (vor Semesterende): Bitte laden Sie ein Foto der zerschnittenen Campuscard (Vorder- und R¨¹ckseite) hoch.

Vor Semesterbeginn: Wenn Sie Ihr Studium an der Freien Universit?t Berlin doch nicht aufnehmen m?chten und sich gegen ein Studium an der Freien Universit?t Berlin entschieden haben, k?nnen Sie im Self-Service mit dem Antrag auf ?R¨¹ckgabe des Studienplatzes¡° Ihre Immatrikulation aufheben und den Studienplatz zur¨¹ckgeben.

Nach Semesterbeginn: Nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation im Self-Service.

Zugang zum Self-Service erhalten Sie mit Ihrem Studierendenaccount. Der Studierendenaccount muss von Ihnen ggf. einmalig aktiviert werden. Hierf¨¹r haben Sie Informationen per E-Mail erhalten.

Schlagw?rter

  • Exmatrikulation, Self Service, Studium beenden
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