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Bewerbungsfristen für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge (Pharmazie, Veterin?rmedizin)

Diese Fristen gelten nur für Bewerbungen zum ersten Fachsemester von Bewerber*innen aus einem EU-Mitgliedsstaat,?Bildungsinl?nder*innen (d. h. jene Ausl?nder*innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben), sowie Staatsangeh?rige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europ?ischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europ?ischen Union angeh?ren; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

zum Wintersemester:

  • 31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung* vor dem 16.?Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de?bewerben m?chten. (sog. Alt-Abiturienten)
  • 15. Juli des laufenden Jahres für die "Neuen", die?ihre Hochschulzugangsberechtigung* nach dem 16.?Januar des laufenden Jahres erwerben (sog. Neu-Abiturienten).

* HZB: für ein Zweitstudium = Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums / für beruflich Qualifizierte Gruppe 3 = Zugangsprüfung

zum Sommersemester:
15. Januar
für alle Bewerber*innen